ULTRA Gleitschirmsport
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Motoren

Die passende Ausrüstung für jeden Piloten zu finden, ist bei dem derzeitigen Angebot nicht ganz einfach.
Viele Hersteller tummeln sich auf dem Markt und wollen mit ihren Produkten glänzen.

Was sich für mich nach langem ausprobieren als gut erwiesen hat, möchte ich euch gerne anbieten.
Dazu seit ihr herzlich zu einem Probeflug eingeladen.

Selbstverständlich gebe ich auch meine Erfahrungen zu Produkten anderer Hersteller gern an euch weiter.

Anmeldung zum Probeflug unter 0151 212 53 440 oder per Mail mail@ultra-online.de

Kompatibilität

Musterzulassungsfreie Luftsportgeräte unter 120 kg

Der Unsinn hat ein Ende!

Seit Kurzem gibt es eine weitere Möglichkeit in Deutschland legal in die Luft zu kommen. Das Verkehrsministerium hat eindeutig klargestellt,(§ 11 LuftGerPV) dass Muster-, oder Gerätezulassungen eines anderen EU-Mitgliedstaates unmittelbar gültig sind und die Prüfungen nach deutschem Recht ersetzen.

Alle Schirme, die bei der DGAC in Frankreich registriert sind und somit eine Musterzulassung in einem EU-Mitgliedstaat haben, dürfen mit jedem Motor /Trike unter 120 kg geflogen werden.

Ein zusätzlicher K-Flug ist nach der französischen Musterzulassung nicht vorgesehen.

Das Dokument „Fiche D´Identification ULM De Class 1 [539 KB] “ (hier im Beispiel Speedster 26) ist vom Piloten mit seinem Namen und der Seriennummer des Schirms auszufüllen, und vom Hersteller/Händler mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen!