Allgemeines
Praxis:
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Zum 1.5.2009 treten geänderte Ausbildungsrichtlinien des DULV für Motorschirm und Motorschirmtrikes in Kraft.
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Die wesentlichste Neuerung besteht darin, dass neben der praktischen Grundausbildung mit motorlosen Gleitsegeln auch die praktische Grundausbildung mit doppelsitzigen Motorschirmtrikes als Voraussetzung für die Motorschirmausbildung anerkannt wird.
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Nach der doppelsitzigen Grundausbildung erfolgt dann entweder die komplette Ausbildung auf Motorschirm < 120 kg, Startart Fußstart oder Trike, oder die weitere Ausbildung auf Motorschirmtrike > 120 kg.
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Das Mindestalter beträgt 16 Jahre (Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich)
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Es ist kein fliegerärztliches Zeugnis für Motorschirm >120 kg erforderlich
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Der Motorschirm-Luftfahrerschein ist unbegrenzt gültig, wenn die Flüge zum Scheinerhalt dokumentiert sind
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Motorschirme sind "leichte Luftsportgeräte“ und unterliegen keiner Zulassung
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Vereinfachung der Motorschirm Theorie für Scheininhaber seit 2012. Hier hier sind Erläuterungen nachzulesen [57 KB]